1 Vergabebestimmungen für den Titel ‘IHF-Champion’
Der Titel ‘Internationaler Champion der IHF (Internationale Hovawart-Föderation)’ wird vergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 3 Anwartschaften müssen unter zwei verschiedenen FCI-Spezialrichtern der Rasse Hovawart erworben werden. Anwartschaften von Ausstellungen, die der Schwedische Hovawart-Club unter dem Patronat des FCI-Dachverbandes organisiert, werden anerkannt, unabhängig vom Richter.
- Ein Hovawart kann nur IHF-Champion werden, wenn er den HD-Befund A oder B hat. Dies ist vom Eigentümer bei der Beantragung des Titels nachzuweisen.
- Einem Hovawart kann nur einmal der Titel ‘IHF-Champion’ verliehen werden.
- Wenn die Voraussetzungen für eine Vergabe erfüllt sind, sollen die Unterlagen (Nachweis der erworbenen Anwartschaften und der HD-Befund) an das IHF-Generalsekretariat gesandt werden.
- Zur Überprüfung der eingereichten Anwartschaften erhält das IHF-Generalsekretariat nach Beendigung der jeweiligen Schau ein vom Richter und Zuchtschauleiter/Sonderleiter unterschriebenes Vergabeformular.
- Die IHF vergibt den Titel. Das IHF-Sekretariat lässt dem Besitzer die Urkunde zukommen und veranlasst die Veröffentlichung in der Zeitschrift „Der Hovawart“ sowie auf der IHF-Homepage.
Dieses Reglement tritt am 01.01.2014 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.
2 Bedingungen zur Vergabe der Anwartschaften
- Die Anwartschaften dürfen nur vergeben werden, wenn bei der Schau insgesamt mindestens 12 Hovawart-Hunde in den Klassen ausgestellt werden, die um die IHF-Anwartschaft konkurrieren.
- Pro Land sollen in jedem Jahr 2 Ausstellungen im Voraus bestimmt werden, bei denen die Anwartschaften für das IHF-Championat vergeben werden können. Die Anwartschaften dürfen nur auf einer vom jeweiligen Dachverband des Landes geschützten Schau vergeben werden.
- Die Anwartschaften werden im Stechen aus den mit V1 bewerteten Hovawart-Hunden der Erwachsenen-Klassen einschließlich V1 / 1. Platz in der Veteranenklasse vergeben. Die Jugendklasse wird nicht mit einbezogen. Für Rüden und Hündinnen getrennt. Die Anwartschaften werden in einem gesonderten Stechen ausgelaufen.
- Eine Reserve-Anwartschaft wird nicht vergeben.
- Die Vergabe liegt in jedem Fall im Ermessen des Richters. Die Bewertung V1 schließt kein Anrecht auf eine Anwartschaft mit ein.
- Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied in einem der IHF-Mitgliedsvereine sein. Der Nachweis über eine bestehende Mitgliedschaft in einem IHF-Mitgliedsverein ist am Tage der Schau vom Aussteller vorzuweisen.
- Anwartschaften, die vor der Neuregelung erworben wurden, werden anerkannt.
Dieses Reglement tritt am 01.01.2014 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.