Mitgliedschaft

Zweck der IHF und Aufnahmebedingungen
(Auszug aus der Geschäftsordnung)

1. Die Internationale Hovawart-Föderation (IHF) ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Clubs für Hovawart-Hunde mit dem Zweck:

a)    Förderung des Kontaktes von Vereinen und Clubs für Hovawart-Hunde untereinander und Erfahrungsaustausch
b)    Austausch von Zuchtdaten
c)    Gemeinsame Veranstaltungen
d)    Förderung der Zusammenarbeit auf allen die Zucht des Hovawart-Hundes betreffenden Gebieten, wie z. B. beim Standard.

A-Wurf vom PeschkenhofDie Rechte und Pflichten der Mitglieder innerhalb ihrer nationalen Verbände bleiben unberührt, es soll jedoch versucht werden, gemeinsame Belange in gleicher Richtung zu vertreten. Dazu werden die Mitglieder die in der IHF erarbeiteten Anregungen ihren Beschlussorganen zur Genehmigung vorlegen.

2. Der Zusammenschluss trägt den Namen:    Internationale Hovawart-Föderation (IHF)

a)    Ihr Sitz ist der Ort, an dem sich die Hauptgeschäftsstelle des Rassezuchtvereins für Hovawart-Hunde e.V. Deutschland befindet.

3. Mitglied der IHF können alle Vereine oder Clubs für Hovawart-Hunde werden, deren nationale Dachverbände Mitglied der FCI oder der FCI assoziiert sind. Vereine oder Clubs aus Ländern, die eine Mitgliedschaft in einem ausländischen Verein oder Verband nicht gestatten, können als assoziiertes Mitglied mit Stimmrecht in die IHF aufgenommen werden.

a) 1. Vereine und Clubs, die der IHF beitreten wollen, haben beim Generalsekretariat einen schriftlichen Aufnahmeantrag auf ‘vorläufige Mitgliedschaft’ zu stellen, aus dem sich ergibt, dass sie die Voraussetzung des Absatzes 1 erfüllen und die Geschäftsordnung der IHF anerkennen.

2012_07_11_Bijou_Troja_Besitzer_Karin_Hess-Stoffel2. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

– die gültige Satzung des Vereins mit einer Liste der Mitglieder des Vorstandes des Antragstellers.
– die gültige Zuchtordnung des Vereins.
– die Mitteilung über die Anzahl der Mitglieder
– das letzte Zuchtbuch einschliesslich des Registers

Wenn kein Zuchtbuch vorhanden ist, müssen folgende Zuchtunterlagen eingereicht werden:

– offizielle Züchterliste mit den Zwingernamen
– eine Liste der Zuchttiere (Rüden und Hündinnen mit der Abstammung und dem HD-Befund)

Alle Unterlagen müssen in deutscher, englischer oder französischer Sprache eingereicht werden.