Leider gelten die neuen Einfuhrbestimmungen für Welpen ab 29.12.2014 nicht nur für die Niederlande (siehe Beitrag vom Dezember 2014)  sondern für die gesamte Euroäische Union.

Alle Hundewelpen müssen einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Zum Zeitpunkt der Impfung müssen Welpen mindestens 12 Wochen alt sein. Der Impfschutz wird 21 Tage nach der Impfung wirksam. Erst danach, nach der 15. Lebenswoche, dürfen Welpen importiert werden.

Es bleibt allerdings den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie Ausnahmeregelungen zulassen. Für Deutschland gibt es zur Zeit keine Ausnahmen.